Hegegemeinschaft Rotwildring Rotwildgebiet Spessart
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Historie des Rotwildringes Rotwildgebiet Hessischer Spessart

Entstehung und Entwicklung der Hegegemeinschaft

Die Entstehung und Entwicklung der Hegegemeinschaft Rotwildring Rotwildgebiet Spessart (RRS) hat Dr. HOPP (1984) in seinem Buch „Weite Pirsch“ ausführlich dargestellt. Die Informationen des Autors werden hier auszugsweise und teilweise zusammengefasst wiedergegeben.

Die Ursprünge des Rotwildringes Rotwildgebiet Spessart (RRS) reichen in die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen zurück. Dipl. Ing. Hans Adt, der 1980 hochbetagt als geachteter Orber Bürger starb und viele Jahre als Pächter und Gast in den Revieren des Spessarts jagte, übergab dem RRSW das von ihm von 1928 bis 1935 geführte Kassenbuch des Rotwild-Jagdverbandes-Spessart e.V., in dem auch die Mitglieder der Vereinigung aufgeführt sind.

Danach deckte der Wirkungsbereich des Verbandes bereits damals das heutige Rotwildgebiet Spessart weitgehend ab. Nach den Aufzeichnungen ist anzunehmen, dass außer den Preußischen Forstämtern Bieber, Burgjoß, Cassel, Flörsbach, Marjoß, Salmünster und Steinau auch die Orber Reviere und der Altenhaßlauer Gerichtswald sowie die Jagdbezirke Burgjoß und Bellings durch Mitgliedschaft der Amtsvorstände oder der Revierinhaber in dem Zusammenschluss vertreten waren. Für andere private Mitglieder kann auf Grund fehlender Hinweise keine Zuordnung zu einem bestimmten Jagdbezirk erfolgen. Die Vereinigung wurde 1935 aufgelöst.

Der Rotwildring Rotwildgebiet Spessart wurde am 17. April 1953 von den Unteren Jagdbehörden der Landkreise Gelnhausen und Schlüchtern im Zusammenwirken mit der Staatsforstverwaltung gebildet.

Oberforstmeister Kroll, Amtsvorstand des Forstamtes Kassel (Cassel, auch Besen-Kassel genannt), wurde der erste Leiter des Ringes. Er übte diese Tätigkeit bis kurz nach seiner Pensionierung im Jahr 1957 aus.

Bis 1957 arbeitete der Rotwildring ohne Satzung. Es gab nur eine als Aktennotiz vermerkte Absprache zwischen den zuständigen Unteren Jagdbehörden und der Forstabteilung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über Ziele und Wirken des Ringes.

Das war alles in allem ein begrüßenswerter Anfang, aber nicht mehr. Die Staatsforstverwaltung hielt ihre recht unabhängige Stellung, der Zusammenschluss aller Reviere im Rotwildring war locker, die Position des Leiters des Rotwildringes nicht präzisiert und wenig wirkungsvoll. Dazu kam der Mangel örtlicher Abschussrichtlinien.

Erst am 6. März 1958 wurde für den Rotwildring Rotwildgebiet Spessart in Bad Orb die Gründungsversammlung nachgeholt, eine Satzung beschlossen und Oberforstmeister Stirl, Leiter des Hessischen Forstamtes Salmünster, zum Rotwildringleiter gewählt.

Diese Satzung ermächtigte den Rotwildring zur Anregung und Durchführung von Hegemaßnahmen, zur Kontaktaufnahme mit den bayerischen Nachbarn und zur Abhaltung von Trophäenschauen. Darüber hinaus fungierte der Rotwildring nun auch satzungsgemäß als Beratungsorgan der Unteren Jagdbehörden der Landkreise Gelnhausen und Schlüchtern und der Forstbehörden.

Eine neue, richtungweisende Zeit für die Hege und Bejagung des Rotwildes im Rotwildgebiet setzte Ende der 60er Jahre ein.

Das Gedankengut von Friedrich Vorreyer (RAESFELD 1964) zur Bestandsregulierung, Abschussplan und Abschussrichtlinie, damals schon im Harz und Odenwald erfolgreich praktiziert, wurde nun auch im hessischen Spessart jagdliche Richtschnur.

Auf der Hauptversammlung des Rotwildringes wurde Oberforstmeister Dr. Paul-Joachim Hopp 1968 zum Rotwildringleiter gewählt und innerhalb des neu gewählten Vorstandes das Programm der Rotwildvereinigung (Satzung, Abschussrichtlinien, Biotopverbesserung, Abschussplanfestsetzung, Trophäenschau) Zug um Zug verwirklicht.

Dementsprechend war die wildbiologisch ausgerichtete Erstellung von Richtlinien für die Hege und Bejagung des Rotwildes im Rotwildgebiet Spessart eine entscheidende Aufgabe der Hegegemeinschaft. Die Leitgedanken der Richtlinien bewegten sich in der Vergangenheit dabei zunehmend vom Güte- und Stärkeklassenprinzip zum heute dominierenden Altersklassenprinzip.

Heute und gemäß der Satzung von 2001 ist der Zweck des Rotwildringes Rotwildgebiet Spessart (RRS) vor allem der Schutz des Rotwildes und seines Lebensraumes sowie die jagdliche Nutzung des Rotwildes. Dem hat die Herstellung und Erhaltung eines gesunden sowie nach Geschlechtern und Altersklassen richtig gegliederten und für die Land- und Forstwirtschaft tragbaren Rotwildbestandes zu dienen. Zu berücksichtigen sind dabei auch alle anderen im Rotwildgebiet vorkommenden wildlebenden Tierarten.

In den heute geltenden Richtlinien wird den Jägern viel Freiheit eingeräumt, aber auch Verantwortungsbewusstsein erwartet.

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