Hegegemeinschaft Rotwildring Rotwildgebiet Spessart
HegegemeinschaftRotwildring Rotwildgebiet          Spessart

Das Jagdjahr 2020 / 2021

Nachrichtlich  an die Mitglieder der  Rotwildhegegemeinschaft  Hessischer Spessart

Der Endstand der Jahresstrecke 2020/2021,                       mit einem Soll von 1 143 Stücken Rotwild und dem erreichten Ist  von 1 040 Stücken Rotwild,

      ist detailliert  unter   Rotwild - Spessart - Intern einzusehen.

       Ebenso die Strecken-Gesamtstatistik ab 1968 und ein Streckenvergleich der Jahre 2013 bis 2020/ 2021.

Von: Stefan Auerbach <stefanauerbach@me.com>

Betreff: Abschussplanung 20/21 für Rotwild im Hessischen Spessart

Datum: 21. April 2020 

An: Mario Rützel <mario.ruetzel@mkk.de>

Sehr geehrter Herr Rützel, 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben mit Schreiben vom 06.04.2020 gem. § 26a HJagdG unseren, Corona bedingt,  in einem abgewandelten Verfahren abgestimmten Abschussplanvorschlag zusammen mit den gesetzlich vorgesehenen Unterlagen vorgelegt.

 

Soweit wir dabei „Forderungen“ formuliert haben, die „festgesetzt“ werden sollten, hat dies, wie wir aus den inzwischen geführten Gesprächen gemerkt haben,  zu Missverständnissen geführt. Dennoch sollte auch Ihre Behörde und Alle im Prozess der Abschussfestsetzung beteiligten übergeordneten Behörden, die Maßnahmen und Vorschläge von  Rotwild Hegegemeinschaft und Sachkundigen zur Erhaltung eines gesunden und altersklassenmäßig ausgewogenen Rotwildbestand (Ziffer 1 Schalenwildrichtlinie) ausreichend berücksichtigen.

Wir möchten daher betonen, dass es uns selbstverständlich darum geht, dass das von der Unteren Jagdbehörde durchzuführende Abschussplanfestsetzungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt, wie diese in § 26 Abs. 1 HJagdG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 BJagdG festgelegt sind.

 

Wenn man von der Verbindlichkeit der per Ministererlass ergangenen Schalenwildrichtlinie ausgeht, dann widersprechen die von uns für die Erstellung unseres Abschussplanvorschlags angestellten Überlegungen z.B. bezüglich der Freigabe von Hirschen der Klasse I zu den jeweiligen Jagdbezirken den dortigen Regelungen gerade nicht!

Die ministerielle Schalenwildrichtlinie bezieht alle ihre Vorgaben auf die „für die betreffende Wildart abgegrenzten Gebiete bzw. Bezirke“ ( Ziffer 2 Schalenwildrichtlinie).

Die in den Abschussrichtlinien angegebenen „Anteile am Abschuss in Prozent“ für die nach Geschlecht, Bezeichnung/Altersstufe bzw. Klasse legen damit als Grundgesamtheit das Gesamtabschuss-Soll für die Hegegemeinschaft zu Grunde.

 

Soweit daher behördlicherseits für die Berechnung dieser Anteilsprozente von einer Jagdbezirksweisen Betrachtung ausgegangen werden würde, widerspräche das den ministeriellen Vorgaben.

Für die Frage, ob bei Anwendung der ministeriellen Schalenwildrichtlinie eine Erhöhung des Abschuss-Solls auf 130 % des vorjährigen Ist-Abschusses vorzunehmen ist, ist – so der Erlass – das Ergebnis der Schälschadenserhebung zu berücksichtigen. 

Dies wird für das Rotwildgebiet Spessart in der Grundliste 2019 für das Land Hessen wie folgt angegeben:

Fichte: frisch = erstmalig geschält  0,5 %

Buche: frisch = erstmalig geschält  0,6 % 

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat – sinngemäß - festgestellt, dass als frische Schälschäden nur die erstmaligen Beschädigungen bewertet werden könnten. Nur dies entspreche rechnerisch der vom Ministerium selbst für die Herleitung der Grenzwerte zugrunde gelegten Überlegung, wie hoch die jährliche Schälbelastung sein dürfte, um während der Dauer der Schälgefährdung nicht mehr als den für zumutbar angesehenen Gesamtschaden entstehen zu lassen.

 

Mit den vorstehend genannten Werten wird der Grenzwert für Fichte deutlich unterschritten, der für Buche lediglich um 0,1 % überschritten.

Auch nach der ministeriellen Richtlinie besteht damit kein zwingender Handlungsbedarf zur Abschusserhöhung.

 

Wenn wir in unserem Abschussplanvorschlag für eine Freigabe von Hirschen der Klasse I u.a. auf die von uns seit vielen Jahren im Einverständnis mit Ihrer Behörde und zur Zufriedenheit Aller angewendete sog. Bonus-Malus-Regelung abgestellt haben, dann handelt es sich dabei um eine Hegegemeinschafts interne Willensbildung, die selbstverständlich keiner Festsetzung durch eine Jagdbehörde bedarf.

Sie steht auch nicht in Widerspruch zu der ministeriellen Schalenwildrichtlinie, weil der darin jeweils festgelegte Anteil am Abschuss in Prozent nicht beeinflusst wird.

Die weiteren Begründungen für die von uns vorgeschlagene Aufteilung und Zuordnung der Abschüsse nach Geschlecht, Bezeichnung und Klasse gelten uneingeschränkt fort.

Wir bitten daher – wie in § 26 Abs. 1 HJagdG bestimmt, die Abschussfestsetzungen auf der Grundlage unseres Abschussplanvorschlages, insbesondere die Freigabe der Hirsche ab 10 Jahre (Klasse 1), vorzunehmen.

Selbstverständlich obliegt die Entscheidung der finalen Abschussfestsetzung Ihrer Behörde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Auerbach

Vorsitzender Rotwildring Spessart

Nachrichtlich  an die Mitglieder der Hegegemeinschaft Rotwildring Rotwildgebiet Hessischer Spessart

„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandeln.“  Mahatma Gandhi

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Rotwildjägerinnen und Rotwildjäger im Spessart,

liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter zum Wohle des Rotwildes,

da die aktuelle Corona Pandemie und die daraus abgeleiteten Maßnahmen unsere Hauptversammlung der Rotwild Hegegemeinschaft verhindert haben, informieren wir Sie auf diesem Wege über die Lage im Rotwildring und müssen dabei leider auf die schwierige jagdpolitische Situation in Hessen eingehen.

Nach der unseligen und wildbiologisch verfehlten Schalenwildrichtlinie aus 2019, gegen die vier Rotwild Hegegemeinschaften (HG Taunus, HG Hinterlandswald, HG Dill Bergland, HG Hessischer Spessart) klagen, schneit uns nun mit Wirkung zum 07.04.2020 eine erneute Verlängerung der Jagdzeiten auf das Rotwild ( auch Reh, Muffel, Damwild) auf dem Verordnungswege ins Haus, Schaffung von klimastabilen Wäldern (- ein undefinierter Begriff  -) und der Vorrang von wirtschaftlichen Interessen werden ideologisch genutzt, um die „Schädlinge“ unsere heimischen Wildarten, mit immer mehr Zeit und Mitteln zu bekämpfen. Zu dieser Verlängerung der Jagdzeiten wurden die hessischen Rotwildhegegemeinschaften nicht angehört. Das Veto der hessischen Rotwild Sachkundigen und des Landesjagdverbandes Hessen verhallte ungehört. Unter dem Beifall von ÖJV, NABU, Bund und dem Verband der Privatwaldbesitzer wurde diese Verlängerung der Jagdzeit wieder im Schweinsgalopp durchgesetzt. Warnende Hinweise zum wildbiologischen Unsinn, der Gefahr von strafbaren Fehlabschüssen und den Nachteilen der 10 monatigen Dauerbeunruhigung durch diese zu lange Jagdzeit auf Schalenwild werden vom Umweltministerium ignoriert. Auf die Gefahr steigender Schälschäden durch die zu lange Jagdzeit auf Rotwild wird wie gewohnt mit der Forderung nach höheren Abschusszahlen reagiert. Die Erkenntnisse der Studie von Prof. Dr. Gerald Reiner zur bereits massiv stattfindenden Genverarmung beim Rotwild in Hessen bleiben nicht nur unberücksichtigt, nein, sie werden durch die neue Schalenwildrichtlinie und die überlangen Jagdzeiten weiter negativ beeinflusst! Aufmerksamkeit des Umweltministeriums zur Artenvielfalt und zu gesunden Tierarten genießen in Hessen nur Hamster, Biber und natürlich der Wolf. Hier sind auch die wirtschaftlichen Mittel nahezu unbegrenzt. Das Daseinsrecht und die Forderung nach gesunden Wildbeständen gelten in dieser Schwarz/Grünen Landesregierung nicht für die Bäume fressenden Schalenwildarten, hier sind alle Mittel recht zur maximalen Dezimierung.

Zwar ist der von uns beschrittene Klageweg gegen die Schalenwildrichtlinie sehr zeit- und geldaufwendig, aber dennoch lassen sich in den letzten Monaten zwei inhaltliche Erfolge für die Hegegemeinschaften verzeichnen:

  • Es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Hegegemeinschaften klageberechtigt sind, was zuvor vom Umweltministerium vehement bestritten wurde.
     
  • Weiterhin wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt festgestellt und moniert, dass die Auswertungen der jährlichen Schälschadensaufnahmen fehlerhaft durchgeführt und interpretiert werden. Somit wurden die alljährlich aufgenommenen Schälschäden gegenüber den Waldbesitzern deutlich höher angezeigt, als nach den Vorgaben zur Schälschadensaufnahme festgelegt ist. Die Addition von „Frischen und Frisch+Alten Schälschäden“ führt zu Doppelzählung von Ereignissen.

 

So ergibt die Schälschadenserhebung 2019 für den Spessart nur noch ein Schälprozent von 0,5% bei der Fichte und 0,6% bei der Buche und bei allen Baumarten zusammen lediglich 0,5% zeigten einen „frischen“ Schälschaden auf. So wurden von 8064 begutachteten Bäumen 38 Bäume von diesen Pflanzenfressern geschädigt. Dieses schreit natürlich nach härteren Maßnahmen!

Im Jagdjahr 2019/2020 haben wir im Rotwildgebiet Hessischer Spessart die Rekordstrecke von 1095 Stücke Rotwild erlegt, die höchste Strecke die jemals im Spessart erreicht wurde. Die Streckenzusammensetzung mit 57%  weiblichem und 43%  männlichem Wild entspricht nahezu der Zielsetzung im RRS. Das Verhältnis von 468 erlegten Kälbern zu 225 erlegten Alttieren (2,08) kann im Sinne der Bestandsreduzierung dagegen nicht als ideal betrachtet werden. Die Erlegung von 142 Schmalspießern ist wildbiologisch ebenfalls als kritisch zu betrachten. Die dringend für eine kurze Brunft benötigten alten Hirsche werden in viel zu großer Zahl bereits in der Jugendklasse erlegt (Siehe beigefügte Streckenanalyse für den Spessart vom Wildbiologen Prof. Dr. Pfannenstiel ). In der Klasse 2 wurden leider 4 Hirsche erlegt, die 18 erlegten Hirsche der Klasse 1 liegen auf dem Niveau der letzten Jahre.

Die Schalenwildrichtlinie zeigt sich als ungeeignet zur Unterstützung der Bestandsreduzierung und gefährdet die wildbiologisch sinnvolle Zusammensetzung der

Rotwildpopulation. Dem gilt es seitens der Hegegemeinschaft und seitens der Jagdbehörden durch sinnvolle Richtlinien, in den nächsten Jahren entgegenzuwirken.

 

Für das Jagdjahr 2020/2021 wurde vom Vorstand der Hegegemeinschaft ein Vorschlag zur Abschussfestsetzung im Rotwildgebiet Spessart erarbeitet und der Unteren Jagdbehörde des Main Kinzig Kreises vorgelegt. Hierbei hat sich die Hegegemeinschaft an den forstlichen Gutachten, dem Abschuss Ist der letzten 3 Jagdjahre, den Abschussanträgen, dem Schälschadensgutachten und der Ergebnissen der Rückrechnung orientiert und erneut ein Abschusssoll von 1133 Stück für das Rotwildgebiet Spessart vorgeschlagen. Die Verteilung innerhalb der Geschlechter- und Altersklassen geht von 60% beim weiblichen und 40% beim männlichen Wild aus. Die Schmalspießer werden entgegen der Schalenwildrichtlinie den Hirschen der Klasse 3 zugeordnet um eine Übernutzung zu vermeiden. Die Verteilung der Hirsche der Klasse 1 erfolgt gemäß den bewährten Richtlinien des RRS, insbesondere der Bonus/Malus Regelung, um das Vorhandensein alter Hirsche zu unterstützen und eine gerechte Verteilung für alle Reviere des RRS über mehrere Jahre sicherzustellen.

Da aufgrund der Corona Krise die Abstimmung über diesen Vorschlag,  innerhalb der Hauptversammlung des RRS aufgrund der behördlichen Vorgaben nicht möglich war, ging dieser Vorschlag direkt an die Untere Jagdbehörde. Alternative Abstimmungsverfahren (schriftlich oder digital) sind nach Wissenslage des Vorstandes zurzeit gesetzlich noch nicht geregelt.

Anbei erhalten Sie die Übersicht des Abschussvorschlages aufgeteilt nach den einzelnen Reviergruppen.

Abschließend bleibt uns nur die Bitte mit der Jagd auf Rotwild im Spessart, nach Vorliegen der Abschusspläne, erst ab dem 01. Mai zu beginnen. Wir werden uns als Hegegemeinschaft weiter gegen den Jagdbeginn auf Rotwild ab dem 01.April einsetzen.

Wir danken insbesondere den Mitgliedern die für die entstandenen Kosten der Klage gegen die Schalenwildrichtlinie finanziell unterstützt haben und bitten auch Alle anderen Mitglieder um Unterstützung in dieser wichtigen Grundsatzklage für die Rechte aller Hegegemeinschaften in Hessen.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich jederzeit gerne an den Vorstand des RRS wenden.

Bitte bleiben Sie und Ihre Lieben schön gesund und versuchen Sie dem Rotwild im Spessart weiter sein Daseinsrecht zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

Stefan Auerbach                                                            Walter Geipel

Vorsitzender                                                                    Stellvertretender Vorsitzender

 

14.02.2020